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BGH, 23.08.2005 - 4 StR 62/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 189 GVG
Mangelnde Vereidigung des Dolmetschers (Beruhen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rüge des Verzichts auf die Vereidigung der Dolmetscherin im Rahmern der Revision; Unterlassen der Vereidigung der Dolmetscherin als Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten bei Überprüfbarkeit der Richtigkeit der Übersetzung durch die Verteidiger
- Judicialis
GVG § 189
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 189; StPO § 337 Abs. 1
Fehlendes Beruhen bei unterbliebener Vereidigung des Dolmetschers und entsprechenden Sprachkenntnissen des Verteidigers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.07.2005 - 1 StR 208/05
Unterbliebene Dolmetschervereidigung (fehlende Bezugnahme auf einen allgemeinen …
Auszug aus BGH, 23.08.2005 - 4 StR 62/05
Allerdings kann - insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Generalbundesanwalts - ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler ausgeschlossen werden; denn zum einen war der Angeklagte - was die Revision nicht in Frage stellt - (über seinen Verteidiger) geständig (vgl. BGH NStZ 1996, 608) und zum anderen ist nicht ersichtlich - der Beschwerdeführer trägt hierfür auch keine konkreten Anhaltspunkte vor -, dass sich die allgemein beeidigte Dolmetscherin ihrer besonderen Verantwortung in dem Verfahren nicht bewusst war und sie nicht treu und gewissenhaft übertragen hat, zumal die Richtigkeit ihrer Übersetzung von den Verteidigern, die - wie das Freibeweisverfahren ergeben hat - der italienischen Sprache mächtig sind, jederzeit kontrolliert werden konnte (vgl. BGH NStZ 1998, 204; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05). - BGH, 28.11.1997 - 2 StR 257/97
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
Auszug aus BGH, 23.08.2005 - 4 StR 62/05
Allerdings kann - insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Generalbundesanwalts - ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler ausgeschlossen werden; denn zum einen war der Angeklagte - was die Revision nicht in Frage stellt - (über seinen Verteidiger) geständig (vgl. BGH NStZ 1996, 608) und zum anderen ist nicht ersichtlich - der Beschwerdeführer trägt hierfür auch keine konkreten Anhaltspunkte vor -, dass sich die allgemein beeidigte Dolmetscherin ihrer besonderen Verantwortung in dem Verfahren nicht bewusst war und sie nicht treu und gewissenhaft übertragen hat, zumal die Richtigkeit ihrer Übersetzung von den Verteidigern, die - wie das Freibeweisverfahren ergeben hat - der italienischen Sprache mächtig sind, jederzeit kontrolliert werden konnte (vgl. BGH NStZ 1998, 204; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05). - BGH, 09.07.1996 - 4 StR 222/96
Reviosionsantrag - Verfahrensrüge - Beruhen
Auszug aus BGH, 23.08.2005 - 4 StR 62/05
Allerdings kann - insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Generalbundesanwalts - ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler ausgeschlossen werden; denn zum einen war der Angeklagte - was die Revision nicht in Frage stellt - (über seinen Verteidiger) geständig (vgl. BGH NStZ 1996, 608) und zum anderen ist nicht ersichtlich - der Beschwerdeführer trägt hierfür auch keine konkreten Anhaltspunkte vor -, dass sich die allgemein beeidigte Dolmetscherin ihrer besonderen Verantwortung in dem Verfahren nicht bewusst war und sie nicht treu und gewissenhaft übertragen hat, zumal die Richtigkeit ihrer Übersetzung von den Verteidigern, die - wie das Freibeweisverfahren ergeben hat - der italienischen Sprache mächtig sind, jederzeit kontrolliert werden konnte (vgl. BGH NStZ 1998, 204; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05).